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Parkrempler

Ein Parkrempler…
beim Einparken fix passiert. Was dann? Abhauen? Keine gute Idee. Zettel an die Windschutzscheibe? Schon nicht schlecht, genügt aber nicht.
Hier Hinweise, wie es sein sollte – und welche Versicherungen helfen. 
Ich habe beim Einparken ein anderes Auto touchiert. Wie verhalte ich mich richtig?
Wenn Sie beim Einparken ein fremdes Auto „erwischen“ und der Geschädigte das mitbekommt, dann verhalten Sie sich wie bei jedem Unfall und tauschen Sie die Versicherungs- und Per­sonendaten. Ist der Besitzer des getroffenen Pkw jedoch nicht anwesend, müssen Sie sich in Geduld üben und warten. Einfach einen Zettel hinter den Scheibenwischer des gerammten Autos klemmen und wegfahren, ist eine schlechte Idee. Ein Parkrempler ist rechtlich gesehen ein Unfall. Und es könnte als Fahrerflucht gewertet werden, wenn sich der Unfallverursacher einfach davonstiehlt.
So verhalten Sie sich nach einem Parkunfall korrekt, wenn der Geschädigte (noch) nicht da ist:
•    Warten Sie am Unfallort eine angemessene Zeit auf den Geschädigten. Als angemessene Wartezeit gelten mindestens 30 Minuten.
•    Taucht auch nach dieser Zeit die Halterin oder der Halter des beschädigten Fahrzeugs nicht auf, benachrichtigen Sie die Polizei – sofern Sie ein Telefon zur Hand haben. Die Polizei wird bei Bagatellschäden wie einem kleinen Kratzer nicht unbedingt ausrücken – muss sie auch nicht. Die Polizei muss aber den Unfall aufnehmen und kann anhand des Nummernschilds den Unfallgegner ermitteln und benachrichtigen.
•    Hinterlassen Sie einen Zettel mit ihren Kontaktdaten und Informationen zum Unfall und klemmen Sie ihn hinter den Scheibenwischer des betroffenen Fahrzeugs. Dann können Sie den Unfallort verlassen.
•    Wenn Sie zuvor nicht die Möglichkeit hatten, die Polizei telefonisch zu benachrichtigen, begeben Sie sich direkt nach dem Verlassen des Unfallortes zur nächstgelegenen Polizeistation, um den Unfall zu melden.
Einkaufswagen touchiert ein Auto – so ist das versichert! 
Wenn jemand mit einem Einkaufswagen ein Auto beschädigt, gilt es mit Blick auf den Versicherungsschutz zwischen zwei Fällen zu unterscheiden. Macht sich der Einkaufswagen beim Beladen des eigenen Fahrzeugs selbstständig und rammt ein anderes Auto, dann ist das ein Fall für die Kfz-Haft­pflichtversicherung. Verliert man hingegen bei der „einfachen“ Fahrt über den Parkplatz die Kontrolle über einen schweren Einkaufswagen, der anschließend gegen ein Fahrzeug knallt, dann ist die private Haft­pflichtversicherung zuständig.
Welche Konsequenzen hat es, wenn ich mich nach einem Parkrempler einfach aus dem Staub mache?
Wer sich vom Unfallort entfernt, ohne eine angemessene Zeit zu warten, begeht rechtlich gesehen Fahrerflucht. In dem Fall drohen Punkte in Flensburg, ein Bußgeld oder gar der Entzug des Führerscheins. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist nach § 142 StGB sogar ein Straftatbestand und kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden. 
Auch für den Versicherungsschutz kann das Folgen haben. Den Schaden des Unfallopfers würde die Kfz-Haft­pflichtversicherung zwar regulieren, aber dem Schadenverursacher drohen Regressforderungen der Kfz-Versicherung. Unerlaubtes Entfernen ist also kein Kavaliersdelikt. Bedenken Sie auch immer, dass Sie gesehen worden sein könnten und angezeigt werden.
Muss ich einen Parkrempler auch anzeigen, wenn es keinen offensichtlichen Schaden gibt?
Auch wenn auf den ersten Blick durch den Parkrempler kein sichtbarer Schaden entstanden ist, sollten Sie den Unfallort nicht einfach verlassen. Auch hier gilt die Wartezeit von 30 bis 60 Minuten, bis die Halterin oder der Halter des beschädigten Fahrzeugs erscheint. 
Kleine Schramme übersehen 
Sollten Sie einen kleinen Kratzer an dem anderen Auto nicht bemerkt haben, kann dies mit Glück zu einer Einstellung des Verfahrens führen – gegebenenfalls gegen eine Geldauflage. Denn Fahrerflucht setzt immer Vorsatz voraus. Heißt: Sie müssen den Unfall tatsächlich bemerkt und die Verhaltensregeln bewusst ignoriert haben. Im Zweifel müsste ihnen die Staatsanwaltschaft das Fehlverhalten nachweisen. 
Welche Versicherung deckt Einparkunfälle ab?
Wenn Sie einem anderen einen Parkschaden zugefügt haben, dann übernimmt Ihre Kfz-Haft­pflichtversicherung die Reparaturkosten. Wie auch bei anderen Versicherungsereignissen ist es wichtig, dass Sie den Schaden Ihrer Kfz-Versicherung unverzüglich melden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Schadenregulierung schnell erfolgt. Um den Versicherer mit allen notwendigen Informationen zu versorgen, sollten Sie vorab – ggf. mit Hilfe der Polizei – einen Unfallbericht erstellen und sämtliche Kratzer und Blechschäden am Fahrzeug des Geschädigten mit Fotos dokumentieren.
Hat bei dem Zusammenstoß auch ihr Fahrzeug eine Delle oder einen Kratzer abbekommen, dann können Sie als Unfallverursacher die Reparatur von ihrer Vollkaskoversicherung zahlen lassen – sofern vorhanden. Das hat jedoch Folgen für den Schadenfreiheitsrabatt. Üblicherweise folgt nach Inanspruchnahme der Versicherung eine Höherstufung, so dass Versicherte höhere Prämien zahlen müssen. Außerdem besteht in der Regel eine Selbstbeteiligung, die von der Entschädigung abgezogen wird.
Was ist, wenn ich selbst Opfer eines Parkremplers geworden bin?
Wenn das eigene Auto von einem Parkschaden betroffen ist und das Kenn­zeichen des Verursachers vorliegt, kann der Zentralruf der Autoversicherer kontaktiert werden. Diesem liegen Informationen über die zuständige Versicherung des Unfallverursachers vor, sodass der Schaden der zuständigen Kfz-Haft­pflichtversicherung des Verursachers gemeldet werden kann. Sollte es Zeugen geben, ist es immer sinnvoll, sich deren Kontaktdaten zu notieren. 
Wer zahlt meinen Parkschaden, wenn der Verursacher nicht ermittelt wird?
Ist eine Vollkaskoversicherung vorhanden, kann der oder die Geschädigte den Schaden von dieser regulieren lassen – mit den entsprechenden Folgen für den Schadenfreiheitsrabatt. Wer keine Vollkaskoversicherung hat, muss den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.
Selbst zahlen oder Vollkasko in Anspruch nehmen? 
Egal ob als Unfallverursacher oder als Unfallopfer bei nicht ermittelbaren Täter: Überlegen Sie es sich gut, ob Sie den eigenen Schaden über ihre Vollkasko-Versicherung abwickeln! Klären Sie zunächst, wie groß in dem Fall die Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt und den Beitrag wären. Ihre Versicherung kann prüfen, ob es günstiger ist, die Kosten selbst zu übernehmen. Bei Parkremplern entstehen zumeist nur kleine Schäden, deren Reparatur man besser aus eigener Tasche bezahlt. Zumal, wenn bei der Voll-Kaskoversicherung eine Selbstbeteiligung fällig wird.



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